Markenrecht

Das deutsche Erstreckungsgesetz vom 23.04.1992 ermöglichte die Zusammenführung der Schutzrechtsgebiete der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber schuf dabei in den §§ 33 - 38 die Möglichkeit, in der DDR eingetragene Herkunftsangaben auf Antrag als kollektive Marke in das deutsche Markenregister einzutragen. Im Rahmen der Markenprüfung konnte der Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e.V. nachweisen, daß er alle vom DDR-Patentamt als "Benutzungsberechtigte" der Herkunftsangabe anerkannten Unternehmen repräsentierte bzw. diese die Aufgabe der Benutzung angezeigt hatten oder im Zuge der Umstrukturierung nicht mehr existent waren. Mit dem Gelingen dieses Nachweises wurde Plauener Spitze® vom Deutschen Patentamt als Kollektivmarke eingetragen und in der Folgezeit in allen handelspolitisch wichtigen internationalen Märkten zur Registrierung angemeldet.
Plauener Spitze® ist nach den Bestimmungen der Zeichensatzung eine im Ursprungsland eingetragene Herkunftsangabe die international geschützt ist. Sie steht allen Produzenten als Marke zur Verfügung, sofern sie die Kriterien der Zeichensatzung erfüllen und die Benutzung ausdrücklich beantragt haben, sowie Mitglieder des Verbandes sind.

Der Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e.V. führt ein Register der benutzungsberechtigten Lizenznehmer der Marke Plauener Spitze®.
Die Marke ist unter anderem eingetragen beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) unter den Registernummern:
DD653677, IR637139 und 000375501